Welche Corona-Sportregeln gelten ab 19. Mai 2021?

Jetzt ist sie da, die behördliche „COVID-19-Öffnungsverordnung“ mit allen Details auch für den Sport, die ab dem 19. Mai in Kraft treten. Einen Überblick findet man, wenn man weiterliest.

Wichtig vorab: Das Folgende tritt erst ab 19. Mai in Kraft. Was derzeit noch bis inkl. 18. Mai gilt, findet man hier.

Grobe Zusammenfassung:

  • An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. 10 Minderjähriger möglich. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5 und 22 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) und in der Regel Contact Tracing notwendig.
  • Die Ausnahme für Spitzensport-Veranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 Zuschauer*innen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen.
  • In Schulen abgenommene Tests gelten mit Nachweis auch im Sport.

Indoor-Sportstätten:

  • FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabinen)
  • Zutrittstests für alle ab dem vollendeten 10.Lebensjahr! (Testergebnisse mit Nachweis aus den Schulen sind gültig)
  • Registrierungspflicht
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
  • Pro Person muss eine Fläche von 20 m² zur Verfügung stehen.
  • Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wieder erlaubt.

Outdoor-Sportstätten:

  • Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
  • Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen.

Alle Sportstätten:

  • Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine*n COVID-19-Beauftragte*n ernennen.
  • Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher*innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
  • Sperrstunde ist 22:00 Uhr.

Breitensport im öffentlichen Raum:

  • darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.

Veranstaltungen (sie heißen jetzt „Zusammenkünfte“):

  • FFP2-Maske
  • Zutrittstests
  • Registrierungspflicht
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden.
  • Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
  • Behördlich genehmigte Zusammenkünfte mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden.
  • Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 % ausgelastet werden.
  • An Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor).
  • Zusammenkünfte ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
  • Regeln für Speisen und Getränke sind analog zur Gastronomie (untersagt bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze).
  • Für jede Zusammenkunft mit mehr als 50 Personen muss ein Präventionskonzept erstellt und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernannt werden.

Spitzensport:

  • Die schon bisher geltenden Regelungen bleiben im Wesentlichen unverändert.
  • Spitzensport üben nur jene Athletinnen und Athleten sowie Betreuungspersonen aus, die eine (im Turnsport durch den ÖFT vermittelte) namentliche Freigabe durch das Sportministerium besitzen.
  • Zusammenkünfte mit ausschließlich Spitzensportler*innen sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freien mit bis zu 200 Sportler*innen zuzüglich (!) Betreuer*innen und für die Durchführung erforderlichen zulässig.
  • Sind bei Zusammenkünften nicht ausschließlich für den Spitzensport freigegebene Personen dabei, gelten automatisch die „normalen“ Regeln für alle.

Zutritts-Testgültigkeit:

  • Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h
  • Antigentest: 48h
  • PCR-Test: 72h
  • Für geimpfte und genesene Personen gelten dieselben Ausnahmeregeln wie sonst auch.

Original-Verordnung des Gesundheitsministeriums zu Obigem:

Detail-Informationen der Sport Austria (BSO) dazu:

Corona-Sportregeln ab dem 19.5.2021

Für den Mittwoch, 19. Mai 2021 hat die Bundesregierung kräftige Öffnungsschritte angekündigt. Was dann ganz genau im Sport erlaubt und verboten sein wird, steht noch nicht endgültig fest. Denn dazu muss die konkrete behördliche Verordnung abgewartet werden. Doch deutliche Ankündigungen des Gesundheitsministeriums liegen bereits vor.

Indoor-Sportstätten:

  • FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabinen)
  • Zutrittstests
  • Registrierungspflicht
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
  • Pro Person muss eine Fläche von 20 m² zur Verfügung stehen.
  • Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wieder erlaubt.

Outdoor-Sportstätten:

  • Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
  • Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen.

Alle Sportstätten:

  • Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte*n ernennen.
  • Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher*innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
  • Sperrstunde ist 22:00 Uhr.

Breitensport im öffentlichen Raum:

  • darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.

Veranstaltungen:

  • FFP2-Maske
  • Zutrittstests
  • Registrierungspflicht
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden.
  • Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
  • Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden.
  • Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 % ausgelastet werden.
  • An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor).
  • Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
  • Regeln für VA-Gastronomie sind analog zur Gastronomie (keine Gastronomie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze).
  • Jede*r Veranstalter*in muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernennen.

Zutritts-Testgültigkeit:

  • Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h
  • Antigentest: 48h
  • PCR-Test: 72h
  • Personen, die mit Sars-Cov-2 infiziert waren, sind ab dem Zeitpunkt der Genesung ein halbes Jahr lang von der Testpflicht befreit.
  • Sobald die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen ist, werden auch geimpfte Menschen von der Testpflicht ausgenommen sein. Dies gilt ein Jahr lang ab Tag 22 nach der Erstimpfung.

Original-Informationen des Gesundheitsministeriums zu Obigem:

Neue Version des ÖFT-Trainer-Lizenz-Reglements

Die Einführung des neuen ÖFT-Trainer-Lizenz-Reglements zu Jahresbeginn rief immens viele Reaktionen hervor. Das war zu erwarten, da es eine einschneidende Änderung darstellt. Doch es kam leider auch zu zahlreichen Missverständnisse oder Fehlinterpretationen, darüber hinaus zu einer Fülle von Protesten vor allem aus der Turn10-Szene (zahlenmäßig der größte Betroffenenkreis innerhalb des Turnsports). Die Proteste betrafen einige wenige konkrete Punkte.

Wir haben daher in den letzten Monaten die Feedbacks analysiert und eine Überarbeitung des Regelwerks vorgenommen. Du findest die neue Version beigefügt, sie ist bereits offiziell vom Vorstand beschlossen und ersetzt ab sofort die frühere Version. Die hauptsächlichen Änderungen:

  • Das neue Reglement tritt nun erst mit 1. September 2021 in Kraft (da zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beschlusses 2020 nicht erwartet worden war, dass Corona-bedingt im heurigen Frühjahr noch fast alle Wettkämpfe ausfallen würden). Für alle, die bereits die Lizenz beantragt haben, beginnt der Fristenlauf im September neu, ebenso gilt dies für heuer bereits stattgefundene Fortbildungen, die ihre Gültigkeit behalten.
  • Der Text ist redaktionell deutlich überarbeitet und sollte jetzt keine Missverständnisse mehr verursachen können.
  • Die Anerkennung alter, vor 2014 abgeschlossener (Übungsleiter-)Ausbildungen (2014 hatte der ÖFT das ÜL-System flächendeckend eingeführt) ist neu geregelt: Es werden nun gleichwertige (!) Ausbildungen akzeptiert, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen ist. Fehlendes kann nachgeholt werden.
  • Sportakademiker*innen, die im Studium zumindest zwei Fachsemester der jeweiligen Turnsportart positiv absolviert haben (de facto betrifft dies nur das Gerätturnen), können ohne weitere Kurse eine C-Lizenz beantragen.
  • Sollte es der Veranstalter (Landesverband) wollen, kann er für die Betreuung in der Turn10-Basisstufe bei seinen Wettkämpfen zusätzlich Nicht-Lizenzierte für Betreuungs-Hilfsdienste zulassen, wenn der betreffende Verein zumindest eine*n Lizenzierten zeitgleich im Einsatz hat.

Ein Danke an alle, die an der Überarbeitung mitgearbeitet haben (neben den Sportkommissions- und Vorstandsmitgliedern u.a. auch Expert*innen aus den Landesverbänden)! 

Bitte lies die beigefügten Bestimmungen aufmerksam, damit du gut über die Details informiert bist. Bei Fragen stehen ÖFT-Akademieleiterin Nina Schurian (nina.schurian@oeft.at) und Robert Labner (robert.labner@oeft.at) natürlich sehr gerne zur Verfügung.

Servus TV schenkt Österreichs Sportvereinen 15 Mio Euro für Nachwuchsarbeit

Normalerweise sollte man es nicht glauben, wenn jemand behauptet, dass er einem ohne Gegenleistung Geld schenkt. Doch hier scheint es tatsächlich so zu sein.

Multimilliardär Dietrich Mateschitz (Servus TV gehört Red Bull) will Österreichs 15.000 Sportvereinen insgesamt 15 Millionen Euro „spenden“ (500,- bis 3.000,- pro Verein). Jeder Verein mit Nachwuchsarbeit kann sehr einfach beantragen. 

Es dürfte keine Fußangeln geben. Aus dem Einladungstext von Servus TV: „Die monatelangen Corona-Einschränkungen sind speziell für Kinder und Jugendliche eine besonders große Herausforderung. Das Bewegungsverhalten hat sich dadurch weiter drastisch verschlechtert. Die gesundheitlichen Folgen sind programmiert und können zu ernsthaften Problemen führen. ServusTV möchte dieser Fehlentwicklung nicht länger zuschauen und hat deshalb die Initiative BEWEG DICH! Die Bewegung für mehr Bewegung ins Leben gerufen.

Ziel dieser Initiative, ist es, mehr Kinder und Jugendliche für Sport und Bewegung zu begeistern und somit auch ihre Gesundheit nachhaltig zu fördern. Wir möchten – gemeinsam mit Euch – bessere Voraussetzungen dafür schaffen und Euch finanziell unterstützen. Denn: finanzielle Hilfe fehlt im Vereinsalltag oft dort, wo sie am meisten gebraucht wird – im Nachwuchsbereich. Deshalb stellt ServusTV für den Nachwuchs (im Alter von 6 bis 16 Jahren) in den 15.000 österreichischen Sportvereinen einen Gesamtbetrag von 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Was heißt das konkret? ServusTV will Euch finanziell, schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen, und damit umso mehr Kindern und Jugendlichen in Österreich ausreichend Bewegung im Verein zu ermöglichen.

  • Ihr habt eine sportliche Idee oder ein spezielles Projekt für Euren Vereinsnachwuchs, aber es fehlt das Budget?
  • Ihr wollt mehr Kindern den Eintritt in Euren Verein ermöglichen, oder Eltern bei Mitgliedsbeiträgen unterstützen?
  • Für ein optimales Training fehlen Euch die passenden Utensilien oder Sportgeräte?
  • Etc. – wir freuen uns von Euch zu hören. Den Antrag dafür könnt Ihr schnell und unkompliziert unter www.servustv.com/bewegdich einreichen.“

Wenn man dem Link folgt, kommt man zu einem sehr einfach gestalteten Online-Antragsformular. Die Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen erscheinen in Ordnung. Anträge sind bis Jahresende möglich. De facto werden keine Gegenleistungen erwartet.

Quelle: Servus TV

Corona-Sportregeln ab 15. März 2021

Seit Montag 15. März 2021 gibt es die ersten Corona-Lockerungen für den Vereinssport seit Oktober:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen unter strengen Auflagen im Freien trainieren: maximal 10er-Gruppen, 2m Abstand, Contact Tracing, Präventionskonzept, Trainer-Test- oder FFP2-Maskenpflicht, … (nur in Vorarlberg gelten andere Regeln).

Das bedeutet für den Turnsport östlich des Arlbergs: Hallen-Vereinssport ist weiterhin verboten. Man kann die Kinder-/Jugend-Trainings und Bewegungseinheiten jedoch – wenn man es organisatorisch umsetzen kann – im Freien durchführen. Drücken wir uns allen die Daumen für verfügbare Outdoor-Flächen und schönes Märzwetter…!

Sport mit Kindern und Jugendlichen in Gruppen ist seit 15. März 2021 möglich:

  • Wo? Outdoor
  • Wie? Mit 2 Metern Abstand
  • Wann? 6-20 Uhr
  • Wer? Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre)
  • Wie viele? Pro Gruppe max. 10 Kinder/Jugendliche zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen (auf Sportstätten müssen 20 qm pro Person zur Verfügung stehen)
  • Alle Betreuungspersonen (Übungsleiter/in, Instruktor/in, Trainer/in…) müssen wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen (alle sieben Tage muss ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegen). Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Es besteht keine Testverpflichtung für die Kinder und Jugendlichen.
  • Ein COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für SportlerInnen, Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing; Grundlagen zur Erstellung eines Präventionskonzepts).
  • An einem Veranstaltungsort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch organisatorische Maßnahmen (räumliche/bauliche Trennung, zeitliche Staffelung), eine Durchmischung der Personen ausgeschlossen wird.

Spitzensport:

  • Die Ausnahme-Regelungen für den Spitzensport (Training und Wettkampf) bleiben unverändert.
  • Für Spitzensportler/innen ist weiterhin auch das Hallentraining möglich, unter den selben Auflagen wie bisher.
  • Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche (im Turnsport vom ÖFT vermittelte) Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht in der Halle trainieren…

Allgemeine Änderungen per 15. März 2021:

  • Klarstellung, dass jede Sportart mit 2 m Mindestabstand möglich ist (also auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten).
  • Kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist erlaubt (z.B. Tennis-Doppel).
  • Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden (Vorlage der Sport Austria dazu).
  • Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind outdoor und indoor möglich (Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden.
  • Das Land Vorarlberg entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden.

Zusätzliche Spezial-Regeln für den Turnsport:

Die ab 15.3. gültige Verordnung:

Erweiterte Informationen der Sport Austria (BSO)

Initiative „Comeback des Kärntner Sports“

Liebe Kärntner Sportfamilie!

Die Corona-Pandemie stellt den gesamten Kärntner Sport, mit all seinen Dach- und Fachverbänden, den rund 1.600 Vereinen, über 35.000 ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionären und unzähligen Sportlerinnen und Sportler vor großen Herausforderungen.

Während der Spitzen- und Leistungssport nur bedingt vom Lockdown betroffen sind, trifft es den Breiten- und Gesundheitssportsport umso mehr. Seit beinahe fast einem Jahr steht der organisierte Vereinssport im Amateurbereich still. Während die laufend adaptierten Covid-Maßnahmenverordnungen der Bundesregierung mit der Zeit klar definierte Möglichkeiten für die Öffnung des Handels und der Bildungseinrichtungen festlegten, bleibt der Sport davon weiter unberührt.

Der Gesundheitsmotor unserer Gesellschaft, Sport und Bewegung, stottert seit Monaten. Sowohl gesundheitliche- aber auch psychische Schäden sind die Folge.


Als Landessportdirektor freut es mich daher besonders Euch unsere Initiative „Comeback des Sports“ präsentieren zu dürfen.

Gemeinsam wollen wir eine Stimme sein, eine Stimme für alle Sportbegeisterten, eine Stimme der Vernunft, eine Stimme für das Comeback des Sports in unserem Land. Wir wollen gemeinsam auf die Bedeutung von Sport und Bewegung für unsere Gesellschaft hinzuweisen und diese stärken.

Sport ist so viel mehr als ausschließlich das Ringen nach Erfolgen, er begleitet unsere Gesellschaft im täglichen Leben, ob in der Turnstunde bei unseren Kleinsten bis hin zu den Motorikparks für unsere ältere Generation. Sport ist auch mehr als nur Bewegung, Attribute wie Teamgeist, Solidarität, Toleranz und vor allem das Miteinander werden im Sport gelebt und bilden die Grundlage unserer Gesellschaft. Genau diese Werte gepaart mit einer großen Portion Optimismus sind in Zeiten wie diesen wichtiger denn je und sollten uns täglich daran motivieren, das gemeinsame „Comeback des Sports“ herbeizuführen.

Auf der Homepage www.comebackdessports.at könnt ihr unsere Initiative unterstützen und einen Teil dazu beitragen, unser Ziel zu erreichen – eine schrittweise und sichere Öffnung der Vereinsaktivitäten sowie Sportstätten!


Ich bin mir sicher, nur gemeinsam können wir dieses lang ersehnte Comeback auch schaffen. Unterstützen und entwickeln wir gemeinsam Initiativen, die unser Bundesland zu mehr Bewegung und Sport motivieren und verfolgen wir stetig unser gemeinsames Ziel, Kärnten als Sportland Nummer eins in Österreich zu etablieren.
Für dieses Ziel, seid Ihr, die gesamte Kärntner Sportfamilie ein nicht mehr wegzudenkender Teil einer möglichen Erfolgsgeschichte.
In diesem Sinnen darf ich mich bereits jetzt bei Euch allen für Eure Unterstützung im Sinne des Kärntner Sports bedanken. Gemeinsam werden wir auch die aktuellen Herausforderungen meistern und gestärkt zurückkehren!

Mit sportlichen Grüßen

Arno Arthofer, Landessportdirektor

Turnoffensive für Kärnten

Klagenfurt: Neue Sporthalle für Kärntner Turnerinnen und Turner – offizielle Übergabe des Handbuches „Geräteturnen für die Schule“ als zusätzlicher Motivator.

Seit 2019 unterstützt das Land Kärnten die „Turnoffensive“, mit dem Schwerpunkt Kinder ab dem Kindergartenalter für den Turnsport zu gewinnen. Das Projekt wird vom Kärntner Fachverband Turnen gemeinsam mit dem Klagenfurter Turnverein umgesetzt.

„Das primäre Ziel ist es, den Kindern Freude an der Bewegung zu vermitteln und erste Grundfertigkeiten wie balancieren, klettern, hüpfen, springen, fangen, werfen und vieles mehr, zu vermitteln. Durch den Spaß, den sie hier erleben, wird für ihr späteres Leben die Freude an der Bewegung geweckt.“, so Landessportdirektor Arno Arthofer.

Im Zuge der „Turnoffensive“ entstand auch das Handbuch „Gerätturnen für die Schule“, welches heute im Beisein von Vizebürgersmeister und Sportstadtrat Jürgen Pfeiler sowie Landessportdirektor Arno Arthofer offiziell vorgestellt wurdeDieses Praxishandbuch für Gerätturnen wurde von den Sportpädagogen Anna Bürger und Patrick Wolte entwickelt, um Kolleginnen und Kollegen zu ermutigen turnerische Elemente vermehrt in ihren Unterricht einzubauen. Zudem dient dieses Werk den Sportstudenten als Basislektüre, um Turnelemente richtig methodisch aufzubauen.

Durch das Engagement des Land Kärntens war es den Autoren möglich dieses Handbuch zu veröffentlichen und auch an weitere interessierte Kärntner Sportvereine kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

Um den Turnsport in Kärnten weiter voranzutreiben, ist es gelungen, gemeinsam mit dem Bund, dem Land Kärnten und der Stadt Klagenfurt den Bau einer neuen Turn-Sporthalle zu beschließen. In die neue multifunktionelle Sporthalle werden rund € 3,7 Mio. investiert.
„Die künftige Sporthalle ist Teil unserer Sportinfrastrukturoffensive der Stadt und soll vor allem dem Nachwuchssport zugutekommen und dazu beitragen, den hohen Bedarf an überdachten Sportstätten in Klagenfurt künftig besser abdecken zu können!“, so Vizebürgermeister und Sportstadtrat Jürgen Pfeiler.

Arthofer: „Der Kärntner Fachverband für Turnen zählt mit seinen 15 Vereinen und rund 5.940 Mitgliedern, nach dem Fußball-, Ski-, Tennis- und Golfverband, zum fünftgrößten Sportfachverband in Kärnten. Das Turnen mit seiner Bewegungsvielfalt ist Wegbereiter und Grundlage für viele andere Sportarten, deshalb ist es wichtig unsere Kinder bereits im frühen Alter eine sportmotorische Grundausbildung zu ermöglichen, um den aktuellen Trends der virtuellen (Spiele-)Welt entgegenzuwirken und zu mehr Sport und Bewegung zu motivieren!“

BU: Die Autoren Anna Bürger und Patrick Wollte übergaben heute gemeinsam mit Siegfried Legner (Obmann Klagenfurter Turnverein), Ulrike Bürger (Präsidentin Fachverband für Turnen), Renate Huanigg (KFT) und Claudia Kraxner (Kärnten Sportkoordination) offiziell das Handbuch „Geräteturnen für die Schule“ an Vizebürgermeister/Sportstadtrat Jürgen Pfeiler und Landessportdirektor Arno Arthofer

Rückfragen: Kärnten Sport, Obmann Arno Arthofer

Redaktion & Fotos: Benny Bürger