- alleine,
- mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
- mit der/dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner*in,
- mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
- mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird,
- im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten (also NICHT in Indoor-Sportstätten = Turnhallen)
Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. Es müssen aber 2m Abstand eingehalten werden (ausgenommen selber Haushalt).
Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist nur der Spitzensport Dieser bleibt zwar erlaubt, allerdings nur unter sehr strengen Auflagen und mit erheblichen Einschränkungen.
Spitzensportler*innen (und solche Personen, die dies anstreben, also Nachwuchs-Spitzensportler*innen) sind im Sinne der Verordnung nur jene, die dafür eine offizielle Bestätigung des Sportministeriums haben. Dies gilt ebenso für alle Trainer/Betreuer*innen.
Im Turnsport müssen solche Genehmigungen seitens des ÖFT (über den ÖFT) beim Sportministerium angesucht werden. Die Kriterien: Altersadäquat mindestens 12 bis 15 Stunden Trainingsumfang pro Woche, Antreten in der höchstmöglichen Leistungsklasse und MIndestalter Jahrgang 2014.