Mit Donnerstag, 1. Juli 2021 treten weitere Lockerungen der behördlichen COVID-19-Maßnahmen in Kraft. Für den Sport bringen sie einige wesentliche Erleichterungen. Die wichtigste Neuerung: es gelten für den Trainingsalltag nun keine Personenobergrenzen und keine Abstandregeln mehr!
Grobe Zusammenfassung der ab 1. Juli gültigen Corona-Sport-Regeln:
Sport ist wieder überall und immer (ohne zeitliche) Einschränkung erlaubt.
Es muss keine Maskemehr in Sportstätten getragen werden, wenn man diese zum Zweck der Sportausübung betritt (falls man sie nicht zum Zweck der Sportausübung betritt, benötigt man einen Mund-Nasen-Schutz, keine FFP2-Maske mehr).
Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r und die durchgängige Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr („3G-Nachweis“) durch die Teilnehmenden notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Test nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden. Contact Tracing ist indoor weiter nötig (ab 15 min. Aufenthaltsdauer), outdoor nicht.
Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen 3G-Nachweis (bisher 10 Jahre; trotzdem wird das in den Ferien ohne die Schultests jetzt wohl komplizierter; wobei: Ab 12 Jahren kann man jetzt überall schon geimpft werden).
Sportveranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe) ab 100 Personen muss man der Bezirksverwaltungsbehörde melden („anzeigen“). Ab 500 Personen sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig.
Die Ausnahme-Regelungen für Spitzensportler*innen und für Veranstaltungen („Zusammenkünfte“) ausschließlich (!) für Spitzensportler*innen bleiben unverändert aufrecht.
Ferien-(Trainings)-Camps udgl. sind möglich, dazu müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden.