Neue Version des ÖFT-Trainer-Lizenz-Reglements

Die Einführung des neuen ÖFT-Trainer-Lizenz-Reglements zu Jahresbeginn rief immens viele Reaktionen hervor. Das war zu erwarten, da es eine einschneidende Änderung darstellt. Doch es kam leider auch zu zahlreichen Missverständnisse oder Fehlinterpretationen, darüber hinaus zu einer Fülle von Protesten vor allem aus der Turn10-Szene (zahlenmäßig der größte Betroffenenkreis innerhalb des Turnsports). Die Proteste betrafen einige wenige konkrete Punkte.

Wir haben daher in den letzten Monaten die Feedbacks analysiert und eine Überarbeitung des Regelwerks vorgenommen. Du findest die neue Version beigefügt, sie ist bereits offiziell vom Vorstand beschlossen und ersetzt ab sofort die frühere Version. Die hauptsächlichen Änderungen:

  • Das neue Reglement tritt nun erst mit 1. September 2021 in Kraft (da zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beschlusses 2020 nicht erwartet worden war, dass Corona-bedingt im heurigen Frühjahr noch fast alle Wettkämpfe ausfallen würden). Für alle, die bereits die Lizenz beantragt haben, beginnt der Fristenlauf im September neu, ebenso gilt dies für heuer bereits stattgefundene Fortbildungen, die ihre Gültigkeit behalten.
  • Der Text ist redaktionell deutlich überarbeitet und sollte jetzt keine Missverständnisse mehr verursachen können.
  • Die Anerkennung alter, vor 2014 abgeschlossener (Übungsleiter-)Ausbildungen (2014 hatte der ÖFT das ÜL-System flächendeckend eingeführt) ist neu geregelt: Es werden nun gleichwertige (!) Ausbildungen akzeptiert, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen ist. Fehlendes kann nachgeholt werden.
  • Sportakademiker*innen, die im Studium zumindest zwei Fachsemester der jeweiligen Turnsportart positiv absolviert haben (de facto betrifft dies nur das Gerätturnen), können ohne weitere Kurse eine C-Lizenz beantragen.
  • Sollte es der Veranstalter (Landesverband) wollen, kann er für die Betreuung in der Turn10-Basisstufe bei seinen Wettkämpfen zusätzlich Nicht-Lizenzierte für Betreuungs-Hilfsdienste zulassen, wenn der betreffende Verein zumindest eine*n Lizenzierten zeitgleich im Einsatz hat.

Ein Danke an alle, die an der Überarbeitung mitgearbeitet haben (neben den Sportkommissions- und Vorstandsmitgliedern u.a. auch Expert*innen aus den Landesverbänden)! 

Bitte lies die beigefügten Bestimmungen aufmerksam, damit du gut über die Details informiert bist. Bei Fragen stehen ÖFT-Akademieleiterin Nina Schurian (nina.schurian@oeft.at) und Robert Labner (robert.labner@oeft.at) natürlich sehr gerne zur Verfügung.