Seit Montag 15. März 2021 gibt es die ersten Corona-Lockerungen für den Vereinssport seit Oktober:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen unter strengen Auflagen im Freien trainieren: maximal 10er-Gruppen, 2m Abstand, Contact Tracing, Präventionskonzept, Trainer-Test- oder FFP2-Maskenpflicht, … (nur in Vorarlberg gelten andere Regeln).
Das bedeutet für den Turnsport östlich des Arlbergs: Hallen-Vereinssport ist weiterhin verboten. Man kann die Kinder-/Jugend-Trainings und Bewegungseinheiten jedoch – wenn man es organisatorisch umsetzen kann – im Freien durchführen. Drücken wir uns allen die Daumen für verfügbare Outdoor-Flächen und schönes Märzwetter…!
Sport mit Kindern und Jugendlichen in Gruppen ist seit 15. März 2021 möglich:
- Wo? Outdoor
- Wie? Mit 2 Metern Abstand
- Wann? 6-20 Uhr
- Wer? Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre)
- Wie viele? Pro Gruppe max. 10 Kinder/Jugendliche zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen (auf Sportstätten müssen 20 qm pro Person zur Verfügung stehen)
- Alle Betreuungspersonen (Übungsleiter/in, Instruktor/in, Trainer/in…) müssen wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen (alle sieben Tage muss ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegen). Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden.
- Es besteht keine Testverpflichtung für die Kinder und Jugendlichen.
- Ein COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für SportlerInnen, Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing; Grundlagen zur Erstellung eines Präventionskonzepts).
- An einem Veranstaltungsort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch organisatorische Maßnahmen (räumliche/bauliche Trennung, zeitliche Staffelung), eine Durchmischung der Personen ausgeschlossen wird.
Spitzensport:
- Die Ausnahme-Regelungen für den Spitzensport (Training und Wettkampf) bleiben unverändert.
- Für Spitzensportler/innen ist weiterhin auch das Hallentraining möglich, unter den selben Auflagen wie bisher.
- Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche (im Turnsport vom ÖFT vermittelte) Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht in der Halle trainieren…
Allgemeine Änderungen per 15. März 2021:
- Klarstellung, dass jede Sportart mit 2 m Mindestabstand möglich ist (also auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten).
- Kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist erlaubt (z.B. Tennis-Doppel).
- Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden (Vorlage der Sport Austria dazu).
- Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind outdoor und indoor möglich (Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden.
- Das Land Vorarlberg entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden.
Zusätzliche Spezial-Regeln für den Turnsport:
- ÖFT-Corona-Regeln für das Turnsport-Training
- ÖFT-Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber
- ÖFT-Corona-Vorgaben für Turnsport-Veranstaltungen