Zusammenfassung der nun gültigen behördlichen Vorschriften für den Sport ab 1.5.2020
- Nach wie vor gilt in Österreich ein behördliches Betretungsverbot von Sportstätten im nicht-öffentlichen (also nicht allgemein frei zugänglichen) Bereich.
- Allerdings wurden die Ausnahmen zu diesem Betretungsverbot nun erweitert (bislang gab es nur eine einzige Ausnahme: für namentlich für das Training seitens des Ministeriums frei gegebene Spitzensportler/innen).
- Nun ist auch für alle weiteren Personen unter der Auflage, dass stets ein Mindestabstand von 2m eingehalten wird, die „sportarttypische Ausübung“ einer Sportart im Freiluftbereich (!) möglich.
- Es gilt ein Verbot von Sportveranstaltungen mit mehr als 10 Personen.
- Trainingsgruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen (bei Kindern sechs und eine Aufsichtsperson (ab 18 Jahren)). Zuschauer/innen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
- Geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage dürfen nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist.
Für den Turnsport bedeutet dies:
- Training in der Halle ist nach wie vor verboten!
(nur wer auf der derzeit 31 Namen umfassenden ÖFT-Liste des Sportministeriums steht, darf schon). - Die bereits gültigen (vom ÖFT auf Anweisung des Ministeriums erarbeiteten) Corona-Regeln für das Turnsporttraining und die Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber bleiben unverändert aufrecht. Die Regeln sind einzuhalten.
- Die „sportarttypische Ausübung„ im Freiluftbereich lt. Verordnung bezieht sich (gemäß der dem ÖFT bereits vorliegenden juristischen Expertise) ausschließlich auf den einzuhaltenden Abstand – und nicht darauf, dass eine Sportart üblicher Weise in der Halle ausgeübt wird.
- Turnvereine und Leistungszentren, die entsprechende Open-Air-Sportflächen zur Verfügung haben, können demnach – so sie dies wollen und alle Auflagen (Abstandregel, daher auch kein Helfen & Sichern, Kleingruppen, Hygienevorschriften inkl. Desinfizierung usw.) einhalten können – ab nun im Freien auf dort platzierten Geräten trainieren.
Handlungsempfehlungen der Sport Austria (BSO)
Hinweis: Bitte um Beachtung, dass Sportstättenbetreiber sowie Bundesländer und Gemeinden ggf. noch weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können.
Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll: Schaut auf euch und bleibt gesund!
Im Anschluss findest du die Corona-Regeln Seitens des ÖFT!